Herzlich Willkommen auf der Homepage des deutschen
Bison-Zuchtverbandes e.V.

 
 

Der deutsche Bisonzuchtverband e.V. wurde am 16. Oktober 2004 in Oberlungwitz gegründet.

Mit dieser Seite wollen wir allen, die an der Zucht, Haltung und Vermarktung des nordamerkianischen Bisons interessiert sind, ein Forum bieten.

Achtung, neue Postadresse: Meinser Straße 22  31867 Hülsede

 
Die nächste Versammlung findet erneut im Rahmen der im Herbst anstehenden Bundesfachtagung landwirtschaftlicher Wildhalter statt. Diese wird im Herbst 2024 durch den Landesverband Rheinland/Pfalz, Hessen, Saarland (Mitte West) organisiert. Sowie Weiteres bekannt ist, wird es an dieser Stelle erscheinen.            
 
vorläufige Tagesordnung

Nun, neben den ganz aktuellen Entwicklungen am „Ampelhorizont”, die uns
Landwirte mal wieder mitten ins Herz zu treffen drohen, bleiben wir vom
Vorstand auch an der Bearbeitung von logischen Einsprüchen älterer Idiotien.
So werden wir über die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz versuchen
Einfluss zu nehmen über unsinnige Passagen in deren Leitlinien zur
Bisonhaltung. Leider können wir ähnliches in unserer „Bibel” SCHNEIDER
CYPZIRSCH, Bisonhaltung in Deutschland, nicht bewerkstelligen, da wir keinen Kontakt zu den Autoren haben. In dem kommenden Rundschreiben wird darauf noch einmal eingegangen. Widernatürlich geht es dabei erstmal um die
Aufstallung vom Bison, widernatürlich im Sinn der Natur der von uns gehaltenen Tiere,
Es gibt viel zu tun, packen wir es an, vergessen aber dabei weder die in der
Viehverkehrsverordnung festgelegten Kennzeichnungspflichten, die jährlich zu
erfolgenden Blutentnahmen, na ja, und die neuerlichen Erschwernisse durch
Veterinärbehörden den Weideschuss angehend.
Vielleicht wäre ja allen Behörden geholfen, gäbe es eindeutige Grundlagen,
eindeutige Verordnungen aus Brüssel die letztlich auch im Sinn von Tierwohl
für alle eine gesunde Basis schaffen würden.
Bezüglich eines Importes von Tieren aus dem kanadischen Bereich gibt es erste
Kontaktaufnahmen zu dem wohl profiliertesten Fachmann auch für
internationale Wildtiertransporte. Aber auch in diesem Fall wiehert der
Amtsschimmel mächtig gewaltig.

 
Bild - Bison
 

Aktuelles

 
Kurzbericht Versammlungen 2021

Am Freitag, den 19.11. ab 13:00 Uhr haben wir ein Herbsttreffen im Hotel Viktorosa in Hofgeismar abgehalten. Nach einer eindrucksvollen Vorführung des "Cattle Drive Teams" jm Heckrindgehege des Tierparks Sababurg  haben wir Punkte wie Überdachung von Bisonanlagen, Zaunbau, Einsatz von Mineralfuttermitteln, Vermarktungsstrategien etc, besprochen. Weitere Themen wie Möglichkeiten der Beratung von Neueinsteigern, Organisation von Sachkundeprüfungen folgten. Ein gemütlicher Abend im Hotel hat den Tag abgeschlossen.
Hart am Rand der zeitlichen Möglichkeit gestaltete sich die Abnahme von Sachprüfungen bei 10 Personen mit Erfolg am 20.11. in der Elchlodge des Tierparks Sababurg. Ebenfalls dort in dieser wundervollen Atmosphäre, neudeutsch Location, hielten wir um 14:00 Uhr unsere überfällige 15. Jahreshauptversammlung ab. Nach den üblichen Regularien stand die Wahl des Vorstandes auf der Agenda. Zu diskutieren war, ob es sinnvoll wäre unsere Belange durch eine kompetente Rechtsvertretung zu unterstützen. Ebenso diskutierten wir einen Beitritt zum Deutschen Wildgehegeverband. Fazit: Vorstand Wiederwahl, Rechtsvertretung und Wildgehegeverband vertagt. Wieder im Hotel ist weiter reger Austausch in entspannter Runde auf der Tagesordnung erschienen.
Am Sonntag ergab sich die Möglichkeit für Interessierte den Betrieb unseres Mitgliedes Marcus Trost zu besuchen. Ihm und seiner Familie an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank für ihre Gastfreundschaft.

 
Versammlung 2022

  Kurzprotokoll
der am 12.11.2022 im Hotel Viktorosa in Hofgeismar, Hessen, stattgefundenen 16. Mitgliederversammlung des Bisonzuchtverbandes.
Nach den üblichen Regularien, Eröffnung um 10:20 Uhr, konnten 18 stimmberechtigte-, ein Mitglied ohne Stimmrecht und neun Gäste begrüßt werden. Die Niederschriften der Herbstversammlung vom 19.11.und der 15. Mitgliederversammlung vom 20.11.2021 wurden verlesen und von der Versammlung betätigt. Der Vorsitzende berichtet von Kontakten zum Zoologen Prof Dr. Helmut Hemmer (GER) von der Mainzer Universität. Es handelt sich um die Diskussion ob Bisons rechtlich nicht besser als Wildtiere eingestuft werden sollten. Im gleichen Tenor ist ein Schreiben an  Bundesminister Cem Özdemir formuliert worden. Sollte man nicht im Sinne des Tierwohls Auflagen der Rinderhaltung, die bei der Haltung von Bisons für die Tiere sehr nachteilig sind überdenken, Maßnahmen die eine Immobilisation erfordern so weit wie möglich minimieren? Die Antwort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft durch Frau Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin und Mitglied des Deutschen Bundestages fiel negativ aus. Besonders auf der Grundlage eines Schreibens von Herrn Prof Dr. Helmut Hemmer beauftragte die „optimistische” Versammlung den Vorsitzenden folgende Punkte zu organisieren:
1.       Feststellung eventueller Nachteile einer Klassifizierung Bison als landwirtschaftlich genutztes Wildtier. (Schlachtstätten)
2.       Interne Arbeitsgruppe fasst die Ergebnisse aus 1 zusammen, Hans-Jürgen Schröder, Dr. Wolfram Jürgens, Carsten Kraft, Marcel Schulz, Termin ab sofort Fernaustausch, Ergebnisse in Plön.
3.       Teilnehmer eines Arbeitskreises personell eruieren (Schröder), Kosten, BMEL, Zoodirektorenverband, Zoologen, Bundesverband landwirtschaftliche Wildhaltung, Wildgehege Verband, Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)
4.       Zeitlicher Ausführungsplan.
Das wird spannend und wir hoffen auf Unterstützung. In diesem Sinn hat auch die Versammlung mit 15 Ja Stimmen bei drei Enthaltungen dem Beitritt des Bisonverbandes in den Wildgehege Verband befürwortet.
Rundschreiben 111       Osnabrück, 11.03.2022
Sehr geehrte Mitglieder und Bisonhalter,
für unsere weitere Vorgehensweise ist es sicher sinnvoll erstmal den Stand einiger Auflagen fest zu stellen. Ich bitte Euch daher die folgenden Fragen zu beantworten und an meine Emailadresse bison-schroeder@t-online.de zu senden. Eine spätere Veröffentlichung wird anonym was eure Betriebe angeht erfolgen.

Ohrmarken im Tier       
ja  /  nein      6 zu 2
Stanzprobe innerhalb 9 Monaten?       ja  /  nein      5 zu 3
Stanzprobe innerhalb der ersten drei Tage       ja  /  nein      1 zu 7
Blutbeprobung ganze Herde 1 mal im Jahr       
ja  /  nein       6 zu 2
Blutbeprobung ganze Herde alle 2 Jahre       
ja  /  nein       nein
Lebend in den Verkehr bringen möglich       
ja  /  nein       5 zu 3
Witterungsschutz Überdachung, 3 Seiten offen       ja  /  nein       3 zu 5
Witterungsschutz Bepflanzung       
ja  /  nein       1 zu 7
Witterungsschutz drainierte Sandflächen       ja  /  nein       1 zu 7
Kein Witterungsschutz aber trockene Weide       ja  /  nein       4 zu 4
Lebendschau 1 bis 2 Tage vor Schlachtung       ja  /  nein      100 %   ja
Genehmigung Gehege Schuss        
ja  /  nein      100 %   ja
Schuss frontal auf Haupt       
ja  /  nein        3 zu 5  verordnet für Rinder
Trägerschuss       
ja  /  nein        5 zu 3
Anwesenheit amtlicher Veterinär beim Schuss im Gehege vorgeschrieben       
ja  /  nein        2 zu 6
Blutproben nach Schuss       
ja  /  nein        6 zu 2      
Transport in EU Schlachthof maximale Dauer:
unterschiedliche Angaben
Andere Schlachtstätte erforderlich (Wild)       ja  /  nein         1 zu 7
Totbeschau       
ja  /  nein         6 zu 1 1 ungültig
Kennzeichnung der vakuumierten oder gedosten Produkte       
ja  /  nein         6 zu 2
Eine Diskussion ob Voll- oder Teilmantelgeschosse und die Erlangung der Berechtigung zum Gehege Schuss schloss sich der Bewertung der Fragebogenaktion an. Also, es ergeben sich sehr unterschiedliche Auflagen durch die Veterinärbehörden, und diese sind nicht unbedingt vom Bundesland abhängig. Wie bei Fragebogen üblich war der Rücklauf nicht überwältigend, (8 von 42 Mitgliedern haben geantwortet) und somit eben auch die Stichprobengröße keinesfalls ausreichend. Auffallend bleibt, dass es große Rechtsunsicherheiten und somit Probleme von amtstierärztlicher Seite gibt.
Quintessenz der Versammlung wäre also eine Vereinfachung der rechtlichen Basis besonders aus amtstierärztlicher Sicht zur deutlichen Steigerung des Tierwohles und Verbesserung des Arbeitsschutzes. Gehen wir es optimistisch an,  mit unseren Kollegen in Österreich und natürlich auch mit hier benachbarten Bisonzüchtervereinigungen.
Im „Beiprogramm” konnten wir die Anlagen der Kraft GBR besuchen. Auch wenn sich die „Warmetalbisons”, so der offizielle Name der Bisonhaltung der Familie Kraft, erst schüchtern zeigten, war der Besuch für uns sehr interessant. Vielen Dank den Brüdern Kraft.
   
Hans-Jürgen Schröder

 
 
 

Leitfaden zur Bisonhaltung

vom 04.04.2012

 

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bisonzuchtverband e. V. und verschiedenen Bisonhaltern ist ein Leitfaden zur Bisonhaltung erstellt worden, der nun veröffentlicht wurde.
Weitere Infos und Bestellformular im Download.

 

Bestellformular.pdf